Da beschließt der Marktgemeinderat einen Vermögenshaushalt 2024, wonach nur ein Anteil der Gemeinde von 1.600.000 € für den Bau des Kindergartens Stempferhof anfallen wird. Leider fehlt uns für 2025 eine entsprechende Aufstellung. Aber die Wirklichkeit hat uns schneller eingeholt, als erwartet.
Finanzplanung 2024
Demnach sind die Kosten für die Gemeinde derzeit , siehe Aufstellung nachzulesen im Protokoll der Gemeinde vom 27.05.2025, mit 2.827.000 um 155 % höher als noch vor einem Jahr geplant. Man ist nun so weit, dass zur Finanzierbarkeit der Maßnahme eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht vorzulegen ist.
Die weitere Konsequenz ist, dass der gesamte Haushalts- und Finanzplan überarbeitet werden muss. Zahlreiche geplanten Vorhaben für dieses Jahr wurden auf die Folgejahre verschoben. Die einzige Neubaumaßnahme für das Jahr 2026 ist die Beleuchtung für den Gehweg zwischen dem Autohaus und der Schule.
So was nennt man weitreichende Politik. Und dann lehnt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2025 die Beteiligung eines Fachanwaltes auf Antrag mehrerer Gemeinderäte zur Klärung der Kostenbeteiligung mit dem Johannischen Sozialwerk ab mit der Begründung:
Die Einschaltung eines Fachanwaltes würde dies Misstrauen gegenüber dem Ersten Bürgermeister, dem Geschäftsleiter und dem Johannischen Sozialwerkes bedeuten.
Interessant ist hier, dass zwar der juristische Vertreter des Johannischen Sozialwerks den Entwurf des Vertrages ausgearbeitet und vorbereitet hat, jedoch eine juristische Gegenprüfung seitens der Gemeinde Gößweinstein unterblieben ist.
Gerade die Vergangenheit hat bewiesen, welchen Schaden eine Kommune anrichten kann, siehe hierzu Erbpachtvertrag Pfarrhaus udgl. Eine Verzögerung von 6 Wochen der Baumaßnahme, wenn sie überhaupt noch zustande kommt, dürfte daher sicher das kleinere Übel sein. Den Schaden hat wie immer der Steuerzahler.

